Dass Discos versuchen, mit Sonderaktionen, Themenabenden oder Verlosungen versuchen, Partygäste anzulocken, ist an dieser Stelle nichts Neues. Was sich aber vor kurzem in einer Celler Disco abspielen sollte, ist dann doch etwas ungewöhnlich: So versuchten die Betreiber in Zusammenarbeit mit einer Agentur, einer Brustvergrößerung (alternativ auch eine Brustverkleinerung) unter 30 Bewerberinnen zu verlosen. Die Operation sollte dann in Polen statt finden. Um an der Verlosung teilnehmen zu können, mussten die Bewerberin mindestens 21 Jahre alt sein und ein Foto bereit stellen. Nach einer Vorauswahl sollte die eigentliche Verlosung unter den 10 Finalistinnen in der Disco stattfinden. Um die Brustvergrößerung zu gewinnen, sollten die Bewerberinnen verschiedene Aufgaben meistern, darunter unter anderem Tauziehen und Luftballons mit dem Mund zerbeissenzerbeißen.
Nach heftigem Protest, unter anderem von Seiten der Ärztekammer Niedersachsen, konnte die Verlosung erfolgreich durch die Wettbewerbszentrale verhindert werden. Als Grund wird angegeben, dass das Operationen einem generellen Wettbewerbsverbot unterliegen.
Besonders Problematisch problematisch sehen Mediziner dabei, dass das die Gefahren, die eine Schönheitsoperation mit sich bringt, heruntergespielt werden, da es sich eben um eine Operation handelt. So können nach der Brust OP Beschwerden, wie starke Schmerzen oder Blutungen, auftreten.
Abgesehen von den Medizinischen medizinischen Risiken, stellt sich dann aber noch die Frage, ob man mit einer größeren Brust ein besserer Mensch ist bzw. ob man an Persönlichkeit gewinnt.
Nach der erfolgreichen Abmahnung wird jetzt anstatt der Brustvergrößerung ein Gutschein für eine Schönheitsbehandlung im Wert von ca. 3700 Euro verlost. Dafür kriegt man wahrscheinlich wirklich nur in Polen eine Brust OP…
Weitere Informationen zu diesem Thema: Verlosung einer Brust-OP verboten – FAZ.de