Nicht wenige Frauen sind mit ihrer Oberweite unzufrieden. Doch nur ein geringer Prozentsatz wagt den Schritt zur Schönheitsoperation. Die Angst vor Schmerzen und hässlichen Narben ist nach wie vor bei den meisten zu groß.
Eine Spritze soll nun Abhilfe schaffen. Macrolane, so heißt das neue Wundermittel, das ganz ohne lästige OP zum Traumbusen verhelfen soll. 100 Milliliter des klaren Gels werden bei dieser Behandlung pro Seite injiziert und schon ist das Dekolleté ausgefüllt. Macrolane ist eine spezielle Form der Hyaluronsäure, die den Schönheitsjunkies bereits aufgrund ihrer Verwendung in der Faltenkorrektur bekannt sein dürfte.
Ganz billig ist der neueste Schönheits-Clou jedoch nicht: 100 Milliliter kosten 1000 Euro. Hinzu kommen noch weitere 1500 für die Behandlung an sich. Wenn man bedenkt, dass sich die Substanz auch noch langfristig wieder abbaut, so sollte man es sich durchaus zweimal überlegen, ob die Spritze nun notwendig ist, oder nicht. Also für Otto-Normalverbraucher wohl eher weniger attraktiv. Doch für das kurzfristige „Pushen“ auf dem roten Teppich eigentlich ideal…oder Britney?
Dass Schönheitsoperationen bei unter 18-Jährigen immer beliebter werden, ist ja nichts Neues. Die beliebtesten Schönheitsoperationen in Deutschland sind Brustoperationen. Darunter fällt z.B. die Brustvergrößerung oder die Bruststraffung.
In Italien wird derzeit darüber debattiert, ob es Minderjährigen verboten werden sollte, sich einer Brustvergrößerung zu unterziehen. Als Begründung gibt die die Vize-Gesundheitsministerin, Francesca Martini, an, dass viele unter 18-Jährige die Gefahren einer Brustvergrößerung unterschätzen. Neben dem Verbot will die Regierung auch stärker über etwaige Risiken einer solchen Operation aufklären.
In den nächsten Monaten soll auch ein Register angelegt werden, in welchem sämtliche eingesetzte Brustimplantate gespeichert werden sollen. Das soll dabei helfen, besser nachvollziehen zu können, wie viel Brustvergrößerungen durchgeführt wurden und welches Material bzw. welches Implantat dabei verwendet worden ist.
Wie in meinem Post vom 24. November (Verlosung einer Brustvergrößerung erfolgreich verhindert) berichtet, wollte eine Disco in Celle, in Zusammenarbeit mit einer Agentur, eine Brustvergrößerung in Polen unter 30 Bewerberinnen verlosen. Nachdem dies bekannt wurde, reagierte die Ärztekammer Niedersachsen mit heftigem Protest. Die Verlosung wurde schließlich durch die Wettbewerbszentrale verhindert. Als Begründung wurde angegeben, dass Operationen einem grundsätzlichen Werbeverbot unterliegen.
Um das Gewinnspiel trotzdem veranstalten zu können, wurde nach der Abmahnung anstatt einer Brustvergrößerung einfach ein Gutschein für eine Schönheitsbehandlung mit Wert von 3700 Euro verlost.
Die glückliche Gewinnerin des Gutscheins ließ sich dafür operieren. Am 28. November wurde die Brustvergrößerung in Polen durchgeführt. Zum Unglück für die Patientin gab es während der Aufwachphase anscheinend Komplikationen und die Brust ist stark deformiert. Die Gewinnerin muss sich nun nochmal nachoperieren lassen, um Schlimmeres zu vermeiden. Das Problem an der Sache ist eben nur, dass diese Nachbehandlung ca. 2000 Euro kosten dürfte. Diese Kosten muss sie nun selbst tragen, da sich die Krankenkasse, wenn überhaupt, nur an den Kosten beteiligt. Dies ist gesetzlich so geregelt. Hier festgeschrieben, dass Patienten, die erkranken, weil sie einen nicht verordneten Eingriff in Anspruch genommen haben, sich an den Kosten für die Nachbehandlung beteiligen müssen. Aber auch die Veranstalter wollen sich nicht an den Kosten für den Folgeeingriff beteiligen. Dumm gelaufen, kann man nur sagen. Erst die Illegalität der Veranstaltung umschifft und dann auch noch die OP verpatzt.
Brustkrebs – für viele Frauen ein absolutes Horrorszenario. Nicht zuletzt deswegen, da weil in manchen Fällen im Laufe der Krankheit die Brust abgenommen werden muss. Patienten, denen eine Brust amputiert wurde, kann jetzt mit einer neuartigen Behandlungsmethode geholfen werden.
Wie Ärzte der Uniklinik der Ludwig-Maximilans-Universität berichteten, sei es erstmals gelungen, eine Brust mittels eigenem Brustgewebe komplett wiederherzustellen. Die 67-Jährige jährige Patientin berichtet, dass sie mit dem Ergebnis sehr zufrieden ist sei und sich die Brust normal anfühlen würde. Bei diesem Verfahren, im Medizinerjargon Mammasplitting genannt, wird Gewebematerial von der noch bestehenden Brust entnommen. Dieses Gewebe wird anschließend dazu verwendet die andere Brust neu zu modellieren.
Bei früheren Verfahren zur Brustrekonstruktion musste entweder Gewebe aus dem Unterbauch oder dem Rücken entnommen werden, um eine Brust wiederherstellen zu können. Dieses Verfahren hat den Nachteil, dass es durch die großen Wunden oftmals zu Bewegungseinschränkungen für die Patientin kommen konnte. Bei einem anderen Verfahren wurde die Brust mittels Brustimplantaten wiederhergestellt.
Die Brustteilung, so nennt sich das die neuartige Methode, galt bislang als ein eher Problematisches problematisches Verfahren, da Brustgewebe eine äußerst spezielle Durchblutung aufweist und die Chirurgen deshalb besonders darauf achten mussten, keine Blutgefäße zu zerstören. Laut den Angaben der Ärzte war dies aber auch die größte Schwierigkeit bei der Operation. Trotzdem ist diese vielversprechende Methode nicht für jeden Patientenjede Patientin geeignet. Es muss genug eigenes Brustgewebe vorhanden sein, damit ein ästhetisch ansprechendes Ergebnis erzielt werden kann.
In der letzten Woche ging ein interessanter Fall zum Thema Brustverkleinerung und Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen durch die Presse. Laut einem Urteil des hessischen Landessozialgerichtes ist eine zu große Brust kein Grund dafür, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Brustverkleinerung übernehmen müssen.
Die Klägerin, eine Frau aus dem Kreis Kassel, argumentierte damit, dass sie unter anderem unter starken Rückenschmerzen sowie unter psychischen Beschwerden leide. Die stark übergewichtige Frau gab des Weiteren an, dass Ärzte ihr aufgrund dieser medizinischen Indikatoren zu einer Brustverkleinerung geraten hätten. Die Krankenversicherung sieht aber keine medizinische Notwendigkeit, weshalb eine Kostenerstattung für die Brust OP abgelehnt wurde.
Diese Auffassung bestätigte auch der Sozialrichter und begründet das Urteil damit, dass die Schmerzen der Klägerin nicht einwandfrei auf die große Brust zurückzuführen seien. Nach Auffassung des Gerichtes könnte das starke Übergewicht auch eine Rolle bei den orthopädischen Beschwerden spielen. Zum anderen müsse die Brust für eine Übernahme der OP-Kosten entstellend wirken, was ebenfalls nicht der Fall war.
Der Fall ist insbesondere interessant, weil zwar klar ist, dass aufgrund psychischer Probleme keine Brustvergrößerung von der Kasse bezahlt wird, aber man schon des Öfteren hört, dass aufgrund medizinischer (nicht psychischer!) Probleme die Kosten der Brustverkleinerung übernommen werden.
Laut den Zahlen der DGPRÄC sind Brustoperationen die beliebtesten Schönheitsoperationen. Mit 22% liegen diese an der Spitze, gefolgt von Fettabsaugung, Ohrkorrektur und Gewebeunterfütterung mit jeweils 10%. Weit abgeschlagen auf Platz 10 folgt noch die Korrektur der Gynäkomastie mit 3% – die Brust-OP beim Mann.
Genau genommen handelt es sich bei einer Brust-OP nicht um eine Schönheitsoperation, sondern um einen Sammelbegriff für einzelne Schönheitsoperationen.
Folgende Brustoperationen gibt es:
- Die beliebteste Brust-OP ist die Brustvergrößerung. Dabei wird mit Hilfe eines Implantates die Brust vergrößert.
- Das Gegenteil zur Brustvergrößerung stellt die Brustverkleinerung dar. Hierbei werden Größe und Gewicht der Brust dem Körper angepasst. Auch Asymmetrien können korrigiert werden.
- Bei der Bruststraffung handelt es sich um eine Brust-OP, bei der übermäßig gedehnte Haut entfernt wird. Anschließend wird noch die Brustwarze der neuen Brustform angepasst. Unter Umständen verbindet man die Bruststraffung mit einer Brustvergrößerung.
- Bei einer Brustrekonstruktion wird eine, meist wegen Brustkrebs abgenommene, Brust wieder hergestellt. Eine solche Brust-OP kann mit Implantaten oder eigenem Gewebe durchgeführt werden.
- Bei der Korrektur der Gynäkomastie handelt es sich um eine Verkleinerung der vergrößerten männlichen Brustdrüse.
Leider geht aus den vorliegenden Zahlen nicht hervor, wie bliebt die oben genannten Brust-OPs sind. Wie weiter oben bereits erwähnt, dürfte die beliebteste Brust-OP aber die Brustvergrößerung sein.