Die Internationale Gesellschaft für Ästhetische Medizin e.V. (IGÄM) will aktiv gegen Behandlungsfehler bei Schönheitsoperationen vorgehen. Zu diesem Zweck hat sich die IGÄM von der Dekra nach strengen Regeln zertifizieren lassen. Dies ermöglicht der IGÄM, Gütesiegel zu vergeben, welche hochqualitative Leistungen seitens der Ärzte bescheinigen.
Ärzte, welche dieses Gütesiegel erhalten wollen, müssen sich an strenge Richtlinien halten. Dazu zählen unter anderem, dass sie für Brustoperationen keine schädlichen Implantate verwenden, oder dass sie Standardoperationsmethoden beherrschen müssen.
Von diesem neuen Gütesiegel profitiert vor allem der Patient. Zum einen wird durch das Siegel bestätigt, dass der behandelnde Chirurg über die nötigen Qualifikationen verfügt, zum anderen bescheinigt es aber auch, dass der Arzt eine bestimmte Anzahl an bestimmten Operationen durchgeführt hat.
Prof. Dr. Dr. Mang, Präsident der IGÄM, ist besonders Stolz auf das Zertifikat und nahm seine Gütesiegel bereits im November entgegen.
Dass Schönheitsoperationen bei unter 18-Jährigen immer beliebter werden, ist ja nichts Neues. Die beliebtesten Schönheitsoperationen in Deutschland sind Brustoperationen. Darunter fällt z.B. die Brustvergrößerung oder die Bruststraffung.
In Italien wird derzeit darüber debattiert, ob es Minderjährigen verboten werden sollte, sich einer Brustvergrößerung zu unterziehen. Als Begründung gibt die die Vize-Gesundheitsministerin, Francesca Martini, an, dass viele unter 18-Jährige die Gefahren einer Brustvergrößerung unterschätzen. Neben dem Verbot will die Regierung auch stärker über etwaige Risiken einer solchen Operation aufklären.
In den nächsten Monaten soll auch ein Register angelegt werden, in welchem sämtliche eingesetzte Brustimplantate gespeichert werden sollen. Das soll dabei helfen, besser nachvollziehen zu können, wie viel Brustvergrößerungen durchgeführt wurden und welches Material bzw. welches Implantat dabei verwendet worden ist.
Wie in meinem Post vom 24. November (Verlosung einer Brustvergrößerung erfolgreich verhindert) berichtet, wollte eine Disco in Celle, in Zusammenarbeit mit einer Agentur, eine Brustvergrößerung in Polen unter 30 Bewerberinnen verlosen. Nachdem dies bekannt wurde, reagierte die Ärztekammer Niedersachsen mit heftigem Protest. Die Verlosung wurde schließlich durch die Wettbewerbszentrale verhindert. Als Begründung wurde angegeben, dass Operationen einem grundsätzlichen Werbeverbot unterliegen.
Um das Gewinnspiel trotzdem veranstalten zu können, wurde nach der Abmahnung anstatt einer Brustvergrößerung einfach ein Gutschein für eine Schönheitsbehandlung mit Wert von 3700 Euro verlost.
Die glückliche Gewinnerin des Gutscheins ließ sich dafür operieren. Am 28. November wurde die Brustvergrößerung in Polen durchgeführt. Zum Unglück für die Patientin gab es während der Aufwachphase anscheinend Komplikationen und die Brust ist stark deformiert. Die Gewinnerin muss sich nun nochmal nachoperieren lassen, um Schlimmeres zu vermeiden. Das Problem an der Sache ist eben nur, dass diese Nachbehandlung ca. 2000 Euro kosten dürfte. Diese Kosten muss sie nun selbst tragen, da sich die Krankenkasse, wenn überhaupt, nur an den Kosten beteiligt. Dies ist gesetzlich so geregelt. Hier festgeschrieben, dass Patienten, die erkranken, weil sie einen nicht verordneten Eingriff in Anspruch genommen haben, sich an den Kosten für die Nachbehandlung beteiligen müssen. Aber auch die Veranstalter wollen sich nicht an den Kosten für den Folgeeingriff beteiligen. Dumm gelaufen, kann man nur sagen. Erst die Illegalität der Veranstaltung umschifft und dann auch noch die OP verpatzt.
Als Gynäkomastie wird die vergrößerte Brustdrüse beim Mann bezeichnet. Eine solche Vergrößerung der Brustdrüse, wird meist durch eine Hormonelle Störung verursacht. Aus diesem Grund, ist die Gynäkomastie auch keine eigenständige Erkrankung, sondern viel mehr ein Symptom das auf eine solche Hormonelle Störung hinweist. Von dieser „echten“ Gynäkomastie ist noch die „unechte“ zu unterscheiden. Dabei handelt es sich um eine übermäßige Fetteinlagerung in der Brust. Meist tritt diese Form der Gynäkomastie bei Patienten auf, die an Adipositas leiden. Bei der „unechten“ Gynäkomastie ist auch keine vergrößerte Drüsenkörper zu ertasten.
Grundsätzlich kann die Gynäkomastie als normale physiologische oder als krankhafte pathologische Veränderung auftreten.
Beispiel für eine normale Vergrößerung sind die Pupertätsgynäkomastie und die Neugeborenegynäkomastie. In beiden Fällen bildet sich diese meist von allein zurück.
Da die Gynäkomastie keine eigene Krankheit ist weist die krankhafte auch nur auf eine Erkrankung hin. Die krankhafte Gynäkomastie kann zum Beispiel durch eine erhöhte Östrogenbildung oder die Einnahme von bestimmten Medikamenten oder Drogen verursacht werden.
Bevor man die Gynäkomastie behandelt, muss festgestellt werden ob es sich um eine „echte“ oder eine „unechte“ Gynäkomastie handelt. Das begründet sich darin, da man die „unechte“ normalerweise nicht behandeln muss, außer der Patient leidet unter starken psychischem Druck.
Da es sich beider „echten“ Gynäkomastie meist um eine Hormonelle Störung handelt wird versucht durch entsprechende Hormontherapie die vergrößerte Brustdrüse wieder zu verkleinern. Ebenfalls sollten entsprechende Medikamente abgesetzt werden, welche eine Störung des Hormonhaushaltes auslösen. In extremen Fällen kann man die Gynäkomastie auch operativ entfernen, das sollte aber immer das letzte Mittel der Wahl darstellen, da Operationen immer Gefahren bergen.
Brustkrebs – für viele Frauen ein absolutes Horrorszenario. Nicht zuletzt deswegen, da weil in manchen Fällen im Laufe der Krankheit die Brust abgenommen werden muss. Patienten, denen eine Brust amputiert wurde, kann jetzt mit einer neuartigen Behandlungsmethode geholfen werden.
Wie Ärzte der Uniklinik der Ludwig-Maximilans-Universität berichteten, sei es erstmals gelungen, eine Brust mittels eigenem Brustgewebe komplett wiederherzustellen. Die 67-Jährige jährige Patientin berichtet, dass sie mit dem Ergebnis sehr zufrieden ist sei und sich die Brust normal anfühlen würde. Bei diesem Verfahren, im Medizinerjargon Mammasplitting genannt, wird Gewebematerial von der noch bestehenden Brust entnommen. Dieses Gewebe wird anschließend dazu verwendet die andere Brust neu zu modellieren.
Bei früheren Verfahren zur Brustrekonstruktion musste entweder Gewebe aus dem Unterbauch oder dem Rücken entnommen werden, um eine Brust wiederherstellen zu können. Dieses Verfahren hat den Nachteil, dass es durch die großen Wunden oftmals zu Bewegungseinschränkungen für die Patientin kommen konnte. Bei einem anderen Verfahren wurde die Brust mittels Brustimplantaten wiederhergestellt.
Die Brustteilung, so nennt sich das die neuartige Methode, galt bislang als ein eher Problematisches problematisches Verfahren, da Brustgewebe eine äußerst spezielle Durchblutung aufweist und die Chirurgen deshalb besonders darauf achten mussten, keine Blutgefäße zu zerstören. Laut den Angaben der Ärzte war dies aber auch die größte Schwierigkeit bei der Operation. Trotzdem ist diese vielversprechende Methode nicht für jeden Patientenjede Patientin geeignet. Es muss genug eigenes Brustgewebe vorhanden sein, damit ein ästhetisch ansprechendes Ergebnis erzielt werden kann.
Wie in Post „Brust OPs sind die am häufigsten durchgeführten Schönheitsoperationen“ vor ein paar Tagen bereits beschrieben, sind zählen Brustvergrößerungen mit an die zu den beliebtesten Schönheitsoperationen in Deutschland.
Eine relativ wichtige Rolle für das Ergebnis spielen bei einer Brustvergrößerung die Brustimplantate. Mittlerweile hat sich ein ganzer Markt für solche Implantate entwickelt. Im wesentlich Wesentlich unterscheiden sich diese nach Material, Form und Größe. Aufgrund der zunehmenden Nachfrage ist die EU auch tätig geworden und hat Mindestqualitätsstandards festgelegt. Genügen die Implantate diesen Standards nicht, dürfen sie nicht verwendet werden.
Es gibt zwei unterschiedliche Füllmaterialien für Brustimplantate, welche verwendet werden dürfen: Kochsalzlösung und Silikong Gel. Mit Silikong Gel gefüllte Implantate bieten den Vorteil das sie sehr stabileiner großen Stabilität und können zudem sind und nicht auslaufen können. Implantate, die mit Kochsalzlösung gefüllt sind, bieten nicht den Komfort der Silikon-Implantate. Unter umständen Umständen können sich diese Brustimplantate unnatürlich anfühlen und würden auch bei einem Riss in der Implantatswand auslaufen. Das stellt zwar kein gesundheitliches Risiko dar, ist aber sicherlichkann ich mir aber als sehr unangenehm vorstellen (auch wenn ich keine Frau bin).
Das Gewicht und die Größe des Brustimplantates hängt hängen von der jeweiligen Füllmenge ab. Bei der Wahl der Größe sollte man zwei Punkte beachten: Zum einen führt ein sehr großes und schweres Implantat auch zu einer schweren Brust und zum anderen können dadurch auch unästhetische Dehnungsstreifen auf der Brust entstehen. Solche Dehnungsstreifen kennen viele auch aus der Wachstumsphase an anderen Körperstellen, wie z.B. Hüfte. Auch nach Schwangerschaften beklagen sich Frauen oft über die Streifen am Bauch. Um die Haut langsamer zu dehnen, entscheiden sich manche Frauen auch für eine zweifache Brust-OP – erstmal von A auf B und ein paar Jahre später von B auf C. Wer das Skalpell gern sieht, soll ruhig, kann ich dazu nur sagen.
Bei der Form der Implantate haben sich mittlerweile zwei Typen herauskristallisiert. Da wären zum einen die anatomisch geformten bzw. tropfenförmigen Implantate. Dieses Implantat fügt sich sehr gut in das Gesamtbild des Körpers ein und sorgt auch für ein natürliches Erscheinungsbild. Dagegen sind rund geformte Brustimplantate deutlich auffälliger und wirken meistens auch unnatürlich. Im unterschied Unterschied zu den anatomisch geformten Implantaten bescheren die runden dafür aber ein deutlich volleres Dekolleté. Ärzte finden diese Implantate jedoch oft nicht gut, weil sie weniger natürlich wirken. Ein Hingucker sind sie aber sicher! 
Um schließlich ein optimales Ergebnis zu erzielen, sollte man sich auf jeden Fall mit dem behandelnden Arzt beraten und möglichst auch mehrere Ärzte konsultieren und deren Meinungen gegeneinander abwägen – denn wie es so schön heißt, 10 Ärzte – 10 Meinungen..
In der letzten Woche ging ein interessanter Fall zum Thema Brustverkleinerung und Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen durch die Presse. Laut einem Urteil des hessischen Landessozialgerichtes ist eine zu große Brust kein Grund dafür, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Brustverkleinerung übernehmen müssen.
Die Klägerin, eine Frau aus dem Kreis Kassel, argumentierte damit, dass sie unter anderem unter starken Rückenschmerzen sowie unter psychischen Beschwerden leide. Die stark übergewichtige Frau gab des Weiteren an, dass Ärzte ihr aufgrund dieser medizinischen Indikatoren zu einer Brustverkleinerung geraten hätten. Die Krankenversicherung sieht aber keine medizinische Notwendigkeit, weshalb eine Kostenerstattung für die Brust OP abgelehnt wurde.
Diese Auffassung bestätigte auch der Sozialrichter und begründet das Urteil damit, dass die Schmerzen der Klägerin nicht einwandfrei auf die große Brust zurückzuführen seien. Nach Auffassung des Gerichtes könnte das starke Übergewicht auch eine Rolle bei den orthopädischen Beschwerden spielen. Zum anderen müsse die Brust für eine Übernahme der OP-Kosten entstellend wirken, was ebenfalls nicht der Fall war.
Der Fall ist insbesondere interessant, weil zwar klar ist, dass aufgrund psychischer Probleme keine Brustvergrößerung von der Kasse bezahlt wird, aber man schon des Öfteren hört, dass aufgrund medizinischer (nicht psychischer!) Probleme die Kosten der Brustverkleinerung übernommen werden.
Viele Frauen leiden unter ihrer zu kleinen Brust. Für viele ist das dann so schlimm, dass sie sich sogar den Gefahren eine Brustvergrößerung aussetzen. Wie in meinem letzten Post (Brust OPs sind die am häufigsten durchgeführten Schönheitsoperationen) beschrieben, sind immerhin auch die beliebtesten Schönheitsoperationen Brustoperationen – allen voran die Brustvergrößerung.
Wer ein weinig im Internet zum Thema kleine Brust stöbert findet etliche Forenbeiträge dazu und für die meistens stellt es auch ein erhebliches Problem dar. Interessanterweise gibt es auch Männer, die darüber berichten, dass ihre Freundin oder Frau sich sehr an ihrer zu kleinen Brust stört, der Mann die Brustgröße aber okay findet und das teilweise gar nicht nachvoll ziehen kann.
Aber warum stören sich so viele Frauen eigentlich daran? Vermutlich sind daran hauptsächlich die ganzen Magazine, Fernsehse Shows, Werbung, usw. schuld. Diese Formate zeigen oft ein Idealbild der Frau, das schlicht und ergreifend unrealistisch ist. Und schließlich weiß heutzutage auch jeder, dass selbst die Fotos von Models noch nachbearbeitet werden.
Von diesem Trend profitieren aber natürlich auch die Schönheitskliniken und plastischen Chirurgen und der Markt für Brustvergrößerung boomt eben. Und das Geschäft mit der kleinen Brust ist eben auch lukrativ.
Fraglich ist dabei nur, ob ein Mensch an mehr an Charakter gewinnt, nur weil man sich die „zu kleine Brust“ vergrößern hat lassen.
Laut den Zahlen der DGPRÄC sind Brustoperationen die beliebtesten Schönheitsoperationen. Mit 22% liegen diese an der Spitze, gefolgt von Fettabsaugung, Ohrkorrektur und Gewebeunterfütterung mit jeweils 10%. Weit abgeschlagen auf Platz 10 folgt noch die Korrektur der Gynäkomastie mit 3% – die Brust-OP beim Mann.
Genau genommen handelt es sich bei einer Brust-OP nicht um eine Schönheitsoperation, sondern um einen Sammelbegriff für einzelne Schönheitsoperationen.
Folgende Brustoperationen gibt es:
- Die beliebteste Brust-OP ist die Brustvergrößerung. Dabei wird mit Hilfe eines Implantates die Brust vergrößert.
- Das Gegenteil zur Brustvergrößerung stellt die Brustverkleinerung dar. Hierbei werden Größe und Gewicht der Brust dem Körper angepasst. Auch Asymmetrien können korrigiert werden.
- Bei der Bruststraffung handelt es sich um eine Brust-OP, bei der übermäßig gedehnte Haut entfernt wird. Anschließend wird noch die Brustwarze der neuen Brustform angepasst. Unter Umständen verbindet man die Bruststraffung mit einer Brustvergrößerung.
- Bei einer Brustrekonstruktion wird eine, meist wegen Brustkrebs abgenommene, Brust wieder hergestellt. Eine solche Brust-OP kann mit Implantaten oder eigenem Gewebe durchgeführt werden.
- Bei der Korrektur der Gynäkomastie handelt es sich um eine Verkleinerung der vergrößerten männlichen Brustdrüse.
Leider geht aus den vorliegenden Zahlen nicht hervor, wie bliebt die oben genannten Brust-OPs sind. Wie weiter oben bereits erwähnt, dürfte die beliebteste Brust-OP aber die Brustvergrößerung sein.
Dass Discos versuchen, mit Sonderaktionen, Themenabenden oder Verlosungen versuchen, Partygäste anzulocken, ist an dieser Stelle nichts Neues. Was sich aber vor kurzem in einer Celler Disco abspielen sollte, ist dann doch etwas ungewöhnlich: So versuchten die Betreiber in Zusammenarbeit mit einer Agentur, einer Brustvergrößerung (alternativ auch eine Brustverkleinerung) unter 30 Bewerberinnen zu verlosen. Die Operation sollte dann in Polen statt finden. Um an der Verlosung teilnehmen zu können, mussten die Bewerberin mindestens 21 Jahre alt sein und ein Foto bereit stellen. Nach einer Vorauswahl sollte die eigentliche Verlosung unter den 10 Finalistinnen in der Disco stattfinden. Um die Brustvergrößerung zu gewinnen, sollten die Bewerberinnen verschiedene Aufgaben meistern, darunter unter anderem Tauziehen und Luftballons mit dem Mund zerbeissenzerbeißen.
Nach heftigem Protest, unter anderem von Seiten der Ärztekammer Niedersachsen, konnte die Verlosung erfolgreich durch die Wettbewerbszentrale verhindert werden. Als Grund wird angegeben, dass das Operationen einem generellen Wettbewerbsverbot unterliegen.
Besonders Problematisch problematisch sehen Mediziner dabei, dass das die Gefahren, die eine Schönheitsoperation mit sich bringt, heruntergespielt werden, da es sich eben um eine Operation handelt. So können nach der Brust OP Beschwerden, wie starke Schmerzen oder Blutungen, auftreten.
Abgesehen von den Medizinischen medizinischen Risiken, stellt sich dann aber noch die Frage, ob man mit einer größeren Brust ein besserer Mensch ist bzw. ob man an Persönlichkeit gewinnt.
Nach der erfolgreichen Abmahnung wird jetzt anstatt der Brustvergrößerung ein Gutschein für eine Schönheitsbehandlung im Wert von ca. 3700 Euro verlost. Dafür kriegt man wahrscheinlich wirklich nur in Polen eine Brust OP…
Weitere Informationen zu diesem Thema: Verlosung einer Brust-OP verboten – FAZ.de