Brust Info

Aussehen ist nicht alles…

Wie in meinem Post vom 24. November (Verlosung einer Brustvergrößerung erfolgreich verhindert) berichtet, wollte eine Disco in Celle, in Zusammenarbeit mit einer Agentur, eine Brustvergrößerung in Polen unter 30 Bewerberinnen verlosen. Nachdem dies bekannt wurde, reagierte die Ärztekammer Niedersachsen mit heftigem Protest. Die Verlosung wurde schließlich durch die Wettbewerbszentrale verhindert. Als Begründung wurde angegeben, dass Operationen einem grundsätzlichen Werbeverbot unterliegen.
Um das Gewinnspiel trotzdem veranstalten zu können, wurde nach der Abmahnung anstatt einer Brustvergrößerung einfach ein Gutschein für eine Schönheitsbehandlung mit Wert von 3700 Euro verlost.
Die glückliche Gewinnerin des Gutscheins ließ sich dafür operieren. Am 28. November wurde die Brustvergrößerung in Polen durchgeführt. Zum Unglück für die Patientin gab es während der Aufwachphase anscheinend Komplikationen und die Brust ist stark deformiert. Die Gewinnerin muss sich nun nochmal nachoperieren lassen, um Schlimmeres zu vermeiden. Das Problem an der Sache ist eben nur, dass diese Nachbehandlung ca. 2000 Euro kosten dürfte. Diese Kosten muss sie nun selbst tragen, da sich die Krankenkasse, wenn überhaupt, nur an den Kosten beteiligt. Dies ist gesetzlich so geregelt. Hier festgeschrieben, dass Patienten, die erkranken, weil sie einen nicht verordneten Eingriff in Anspruch genommen haben, sich an den Kosten für die Nachbehandlung beteiligen müssen. Aber auch die Veranstalter wollen sich nicht an den Kosten für den Folgeeingriff beteiligen. Dumm gelaufen, kann man nur sagen. Erst die Illegalität der Veranstaltung umschifft und dann auch noch die OP verpatzt.

Dass Discos versuchen, mit Sonderaktionen, Themenabenden oder Verlosungen versuchen, Partygäste anzulocken, ist an dieser Stelle nichts Neues. Was sich aber vor kurzem in einer Celler Disco abspielen sollte, ist dann doch etwas ungewöhnlich: So versuchten die Betreiber in Zusammenarbeit mit einer Agentur, einer Brustvergrößerung (alternativ auch eine Brustverkleinerung) unter 30 Bewerberinnen zu verlosen. Die Operation sollte dann in Polen statt finden. Um an der Verlosung teilnehmen zu können, mussten die Bewerberin mindestens 21 Jahre alt sein und ein Foto bereit stellen. Nach einer Vorauswahl sollte die eigentliche Verlosung unter den 10 Finalistinnen in der Disco stattfinden. Um die Brustvergrößerung zu gewinnen, sollten die Bewerberinnen verschiedene Aufgaben meistern, darunter unter anderem Tauziehen und Luftballons mit dem Mund zerbeissenzerbeißen.

Nach heftigem Protest, unter anderem von Seiten der Ärztekammer Niedersachsen, konnte die Verlosung erfolgreich durch die Wettbewerbszentrale verhindert werden. Als Grund wird angegeben, dass das Operationen einem generellen Wettbewerbsverbot unterliegen.

Besonders Problematisch problematisch sehen Mediziner dabei, dass das die Gefahren, die eine Schönheitsoperation mit sich bringt, heruntergespielt werden, da es sich eben um eine Operation handelt. So können nach der Brust OP Beschwerden, wie starke Schmerzen oder Blutungen, auftreten.
Abgesehen von den Medizinischen medizinischen Risiken, stellt sich dann aber noch die Frage, ob man mit einer größeren Brust ein besserer Mensch ist bzw. ob man an Persönlichkeit gewinnt.
Nach der erfolgreichen Abmahnung wird jetzt anstatt der Brustvergrößerung ein Gutschein für eine Schönheitsbehandlung im Wert von ca. 3700 Euro verlost. Dafür kriegt man wahrscheinlich wirklich nur in Polen eine Brust OP…

Weitere Informationen zu diesem Thema: Verlosung einer Brust-OP verboten – FAZ.de